Bedingungen der Zusammenarbeit

Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Dienst MedicalRenting.com (Onlinedienst)


§1

  1. Dieses Dokument definiert die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen MedicalRenting.com Sp.z o.o. (Betreiber des Onlinedienstes) und Unternehmen, die bereit sind, anderen Wirtschaftsakteuren (Ärzten – Nutzern des Onlinedienstes) die Vermietung von Operations-, Behandlungs- und Schulungssälen sowie von Arztpraxen, Räumen für Diagnose und Behandlung über den Onlinedienst anzubieten (Partner).
  2. Alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den Nutzungsbedingungen des Onlinedienstes MedicalRenting.com, welche auf der Website www.MedicalRenting.com verfügbar sind, gegeben wird.

§2

  1. Durch die Registrierung auf der Website des Onlinedienstes als Partner wird mit dem Betreiber ein Vertrag über die Bereitstellung der Werbe- und Förderungsdienstleistungen geschlossen, die in der Erstellung und Veröffentlichung des Partnerprofils im Onlinedienst MedicalRenting.com durch den Betreiber bestehen.
  2. Nach Annahme der Nutzungsbedingungen sowie der Bedingungen der Zusammenarbeit durch den Partner, ermöglicht ihm der Betreiber, auf dem Partner-Profil Angebote für die Vermietung von Operations-, Behandlungs- und Schulungssälen sowie von Arztpraxen, Räumen für Diagnose und Behandlung zu veröffentlichen (Informationsservice, „Raum buchen“-Dienst) und stellt Instrumente für den Kontakt mit den am Angebot interessierten Nutzern zur Verfügung (Messenger-Dienst).

§3

  1. Der Partner zahlt im Zusammenhang mit dem ihm vom Betreiber erbrachten Onlinedienst eine Provision, deren Höhe in Abs. 2 festgelegt ist.
  2. Die Höhe der Provision beträgt sechs Prozent (6%) des Preises für die Raummiete, die der Betreiber dem Nutzer auf Grundlage der Nutzungsbedingungen in Rechnung stellt, zuzüglich der am Tag der Entstehung der Steuerpflicht geltenden Mehrwertsteuer.
  3. Die Gebühr wird in monatlichen Abrechnungszeiträumen auf der Grundlage der vom Partner erbrachten Vermietungsdienste für jeden Nutzer, der sich über die Website an den Auftraggeber anmeldet, berechnet.
  4. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abs. 9 wird die Provisionsgebühr im Nachhinein, d.h. zum Ende eines Monats, nach Rechnungsstellung, die auf Grundlage der in Abs. 6 genannten Abrechnung ausgestellt wird, fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
  5. Der Vergütungsanspruch des Betreibers entsteht auch, wenn:
    a) die Raumvermietung an den Nutzer in dem Zeitraum erfolgte, in dem der Partner sein Profil auf der Website hatte, und bis dessen seiner Löschung die Provision nicht erhoben wurde,
    b) die die Vermietung des Raumes durch den Partner an den Nutzer aufgrund der Nutzung des Onlinedienstes erfolgte, jedoch nach Löschung des Partnerprofils aus dem Onlinedienst,
    c) die Auswahl des Angebotes des Partners durch den Nutzer anhand der im Service verfügbaren Informationen erfolgt ist, die Buchung des Raumes jedoch außerhalb des Onlinedienstes erfolgte, weil die Kontaktdaten es dem Partner und dem Nutzer ermöglichen, einen Vertrag außerhalb des Onlinedienstes abzuschließen.
  6. Der Betreiber übersendet dem Auftraggeber am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens bis zum 5. des Folgemonats, auf Grundlage der von ihm erfassten Daten über Umfang und Art der vom Auftraggeber zugunsten der Kunden erbrachten Dienste eine zusammenfassende Aufstellung, die die Anzahl der erbrachten Dienstleistungen, ihren Preis und die Höhe der dem Betreiber zustehenden Vergütung auflistet. Diese Aufstellung kann in elektronischer Form erfolgen.
  7. Wenn der Partner den Inhalt der Aufstellung bestreitet, kann er innerhalb von drei (3) Tagen Einwände gegen die Aufstellung erheben, andernfalls verliert er das Recht, die festgestellten Unregelmäßigkeiten weiter geltend zu machen.
  8. Der Partner ist verpflichtet, den Betreiber über jeden Fall der Nichterbringung der über den Onlinedienst gebuchten Vermietungsdienstleistung innerhalb von sieben (7) Tagen nach diesem Ereignis sowie über die Gründe für diese Nichterbringung zu benachrichtigen, und zwar spätestens bis zum Ende der Abrechnungsperiode.
  9. Die Provision ist im Wege des Abzugs der Provisionssumme von der dem Partner zustehenden Forderung - über die Überweisung durch den Betreiber der dem Partner zustehenden Vergütung, die vom Nutzer gemäß den Nutzungsbedingungen eingezogen wird - zahlbar, ohne dass es diesbezüglich gesonderter Willenserklärungen bedarf, womit der Partner sich einverstanden erklärt. Die Parteien gestatten die Aufrechnung mit beiden Forderungen, auch wenn eine von ihnen nicht fällig ist.

§4

  1. Der Betreiber überweist dem Partner den vom Nutzer eingezogenen Betrag innerhalb der in den Nutzungsbedingungen festgelegten Frist, d. h. am Tag der Bestätigung der Durchführung der Vermietungsdienstleistung.
  2. Der Partner ist verpflichtet, dem Betreiber jede Stornierung der Buchung durch den Nutzer mitzuteilen, wenn die Stornierung außerhalb des Onlinedienstes erfolgte.
  3. Im Falle einer Stornierung der Buchung aus Gründen, die der Partner zu vertreten hat, hat der Betreiber zusätzlich zu den in den Nutzungsbedingungen festgelegten Konsequenzen einen Anspruch auf eine einmalige Erhöhung der Provision auf bis zu dreizehn Prozent (13%) für die nächste Buchung der durch den Partner über den Onlinedienst angebotenen Dienstleistung.

§5

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für den gesamten Zeitraum, in dem der Partner sein Profil im Onlinediensts unterhält; darüber hinaus gelten diese Nutzungsbedingungen auch für die Abrechnung der über den Onlinedienst bestellten und nach Löschung des Partnerprofils erbrachten Dienstleistungen des Partners.
  2. Die Löschung des Profils kann jederzeit erfolgen, wenn der Partner über den Onlinedienst oder per E-Mail entsprechende Anweisungen erteilt.
  3. Die Löschung des Profils führt zur Beendigung des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen, wie in §2 der Bedingungen der Zusammenarbeit definiert.
  4. Jede Änderung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Schriftform.

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